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Prof. Dr. Peter Scholz

 

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Tätigkeiten / Juristischer Bereich

Gutachterische Tätigkeit als Sachverständiger bei Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der Zivilprozess- (ZPO) oder der Strafprozessordnung (StPO) im Auftrag von Gerichten (Richter, Staatsanwälte) oder einzelner Parteien bzw. Parteienvertreter:

  • Privatgutachten: Erstellung von Gutachten über Mängel, Üblichkeit, Schadenhöhe, Sanierungsmöglichkeiten, Wert (TCO, TBO, TVO, TEI) usw. sowie Beratung und Gutachtenerstellung im Zusammenhang mit freiberuflicher IT-Tätigkeit (Gewerbesteuerpflicht) und Sachverständigentätigkeit für Finanzgerichte zum Thema Freiberuflichkeit/gewerbliche Tätigkeit.

  • Schiedsgutachten, Konfliktmanagement: Erstellung von Schiedsgutachten und Mitwirkung bei Schiedsgerichten und Schlichtungsverfahren bzw. in der Mediation.

  • Zivilstreitigkeiten: Alle Themen aus dem Bereich der Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung.

  • Computerkriminalität im engeren Sinne:

    • Ausspähen von Daten

    • Computerbetrug

    • Fälschung beweiserheblicher Daten

    • Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung

    • Falschbeurkundung, Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung 

    • Datenveränderung

    • Computer-Sabotage

  • Computerkriminalität im weiteren Sinne: Alle anderen Straftaten, die mit Hilfe oder Unterstützung von informationsverarbeitenden Systemen vorgenommen werden, zum Beispiel:

    • Erpressung, Beleidigung

    • Besitz und Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten

    • Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte

    • Geheimnisverrat, Betrug, Bilanzfälschung

    • Urheberrechtsverletzungen

    • usw.

Die hierfür erforderlichen Hardware- und Softwarewerkzeuge der Computer-Forensik stehen mir zur Verfügung:

  • Beweismittel,  bei denen durch eine Sichtung Daten verändert werden könnten, werden durch Schreibschutzgeräte (Write Blocker) vor Veränderungen geschützt. Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass die gefundenen Tatsachen reproduzierbar sind, bis die Beweismittel durch einen „behördlichen Beschluss“ nicht mehr im direkten Zugriff der Behörden sind.

  • Für die forensische Auswertung wird hauptsächlich das forensische Untersuchungsprogramm EnCase der Firma Guidance Software, Inc. in Pasadena, Kalifornien, USA verwendet. Es handelt sich hier um eine der weltweit führenden Informationstechnologien für Computerermittlungen. Das Programm ist von den Ermittlungsbehörden weltweit anerkannt und wird von Ermittlungsbeamten ebenfalls verwendet.

Bei der Kriminalpolizeidirektion 1 München, Dezernat 12 habe ich mich wiederholt, jedoch erstmals am 2. März 2005 in Zusammenarbeit mit der Bürogemeinschaft des Sachverständigenkollegen Thomas Hösl in München einer bundesweiten Sicherheitsprüfung, insbesondere hinsichtlich forensischer Auswertungen, unterzogen.